Honorar

Bei Rechtsfragen scheuen Bürger oft den Gang zum Anwalt, dabei sind die Gebühren gesetzlich geregelt. Sie können sogar vorab durch individuelle Honorarvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant festgelegt werden.

Der Staat gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe und für gerichtliche Verfahren Prozesskostenhilfe (siehe dazu: Formulare >>).

Wichtiger Hinweis:
Vor dem Arbeitsgericht (in erster Instanz) bezahlt jede Partei ihren Anwalt selbst. Die sonst übliche Erstattung der Anwaltskosten durch den unterlegenen Gegner gibt es erst vor dem Landesarbeitsgericht.

Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann frage ich vorab an, ob die Kosten übernommen werden und rechne meine Gebühren direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Mir ist es wichtig, bei der Frage meiner Kosten zur Transparenz beizutragen. Sprechen Sie mich darauf an. Für eine erste Beratung berechne ich je nach Aufwand und Einkommen einen Betrag zwischen 50 und 190 Euro. Bei einer weiteren Tätigkeit rechne ich diesen Betrag an. Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, sind die Kosten im Vorfeld schwer abschätzbar. Die nachfolgende Berechnung kann daher nur einen ersten Eindruck verschaffen.

Beispiel einer Kostenrechnung:
Die Vertretung im Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht endet durch Urteil. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers (hier 3.000 Euro monatlich).

  Gegenstandswert 9.000 Euro
 Gebühr für die Durchführung des Verfahrens 659,10 Euro
 Gebühr für die Vertretung in den Terminen  608,40 Euro
 Pauschale für Auslagen  20,00 Euro
 19% Mehrwertsteuer  244,63 Euro
 Honorar  1.532,13 Euro

Die Gerichtsgebühren betragen in diesem Fall 362,00 Euro. Wird das Verfahren durch einen Vergleich beendet, entfallen die Gerichtsgebühren in der Regel. Für den Rechtsanwalt entsteht dann eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 534,31 Euro incl. Mehrwertsteuer.

Die voraussichtlichen Kosten mit anderen Streitwerten können Sie hier >> berechnen.