Arbeitsvertrag

Ratgeber – Arbeitsvertrag:

Der Arbeitsvertrag begründet regelmäßig das Arbeitsverhältnis. Er bildet zudem eine Rechtsquelle des Arbeitsrechts, neben arbeitsrechtlichen Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und der Rechtsprechung.

In der Praxis höre ich häufig, „ich habe keinen Arbeitsvertrag“. Das beruht auf der Vorstellung, Verträge seien schriftlichte Dokumente mit den Unterschriften der Parteien. Eine Schriftform ist für Arbeitsverträge jedoch nicht vorgesehen. Arbeitsverträge können daher formlos, auch mündlich oder durch Handschlag vereinbart werden. Entscheidend ist, dass sich die Parteien über den Inhalt des Vertrages / der Vereinbarung einig sind.

Um für spätere Zeit Unklarheit über den Inhalt der mündlichen Vereinbarung eines Arbeitsvertrages zu vermeiden. empfehle ich, vom Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis über den wesentlichen Inhalt zu verlangen. Zur Aushändigung einer solchen Urkunde ist der Arbeitgeber durch das Nachweisgesetz verpflichtet.

Nicht überall wo Arbeitsvertrag draufsteht ist auch Arbeitsvertrag drin. Das gilt auch umgekehrt (Stichwort Scheinselbständigkeit). Damit meine ich, dass es im Arbeitrecht insbesondere für die Bestimmung, ob tatsächlich ein Arbeitvertrag vereinbart wurde, nicht auf die Bezeichnung sondern auf den Inhalt der Vereinbarung ankommt. Nicht nur Arbeitnehmer erbringen Dienste. Es gibt auch freie Dienstleister, z.B. selbständige Unternehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmer ist in der Regel nur, wer vertraglich verpflichtet ist, persönlich für einen anderen abhängige Arbeit zu leisten.