Arbeitskleidung, „Kittelgeld“, Pfändungsschutz: Sehen gesetzliche Vorschriften das Tragen von Schutzkleidung vor, muss der Arbeitgeber die Kosten der Kleidung tragen. Ansonsten
Schlagwort: Lohn und Gehalt
einfachste Tätigkeiten nach TVöD, BAG 28.01.2009
Eingruppierung, „einfachste Tätigkeiten“ Entgeltgruppe 1 TVöD: Das Bundesarbeitgericht hat sich zum Begriff „einfachste Tätigkeiten“ im Sinne einer tariflichen Eingruppierungsvorschrift geäußert. Danach
Gleichbehandlung beim Lohn, BAG 03.12.2008
Gleichbehandlung, Lohn: Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kommt auch bei Lohnerhöhungen zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt.
Keine Arbeit, voller Lohn, BAG 09.07.2008
Betriebsrisiko, witterungsbedingter Arbeitsausfall, “Schlechtwetter“: Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer behält nach § 615 BGB (siehe -> Links -> Gesetze
Weihnachtsgeld trotz Widerrufs, BAG 30.07.2008
Sonderzahlungen, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Widerrufs- und Freiwilligkeitsklauseln: Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können ohne Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer gewährt werden, wenn