Abfindung, Sozialplan, Diskriminierung: Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen in einem Sozialplan Arbeitnehmern geringere Abfindungen zusprechen, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben.
Abfindung, Sozialplan, Diskriminierung: Betriebsrat und Arbeitgeber dürfen in einem Sozialplan Arbeitnehmern geringere Abfindungen zusprechen, die Anspruch auf vorgezogene Altersrente haben.