Heimliche Überwachung, BAG 19.02.2015

Heimliche Überwachung, Arbeitsunfähigkeit, Persönlichkeitsrecht:

Es kommt mitunter vor, dass Arbeitgeber erkrankte Mitarbeiter durch Detektive überwachen lassen. Dadurch soll der Nachweis einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit erbracht werden.

Solche Überwachungen und die dabei erstellten Fotos und Videos verletzen in der Regel das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Nur wenn der Arbeitgeber konkrete Tatsachen für seinen Verdacht nachweisen kann, sind solche Maßnahmen zulässig. In allen anderen Fällen kann er die so gewonnen Beweise nicht verwenden und muss dem Mitarbeiter eventuell auch Schmerzensgeld zahlen (BAG, Urteil vom 19.2.2015 – 8 AZR 1007/13).

Tipp

Nehmen sie Ergebnisse einer heimlichen Überwachung nicht einfach hin. Handeln sie erst, nachdem sie sich anwaltlichen Rat eingeholt haben.