Outsourcing als Betriebsübergang, BAG 21.05.2008

Betriebsübergang, betriebliche Umstrukturierungen, Outsourcing:

Die Auslagerung von Unternehmensaufgaben auf Drittfirmen (sog. Outsourcing) dient häufig der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer. Im Fall eines Betriebs(teil)übergangs i.S.d. § 613a BGB (siehe -> Links -> Gesetze im Internet) müssen die Arbeitnehmer die Verschlechterung nicht hinnehmen.

Ein kommunaler Krankenhausbetreiber gründete eine GmbH und veranlasste alle Reinigungskräfte mit der neuen Gesellschaft Arbeitsverträge zu schlechteren Bedingungen abzuschließen. Die Mitarbeiter wurden anschließend von der GmbH in den kommunalen Krankenhäusern mit ihren bisherigen Aufgaben betraut. Das Bundesarbeitsgericht erachtet diese Vertragsgestaltung wegen Umgehung des § 613a BGB als rechtsunwirksam (BAG, Urteil vom 21. Mai 2008 – 8 AZR 481/07).

Tipp

Prüfen Sie stets Ihre Rechte bei Umstrukturierungsmaßnahmen.