Weihnachtsgeld trotz Widerrufs, BAG 30.07.2008

Sonderzahlungen, Gratifikationen, Weihnachtsgeld, Widerrufs- und Freiwilligkeitsklauseln:

Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können ohne Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer gewährt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Solche Regelungen im Arbeitsvertrag sollen vor allem verhindern, dass ein Rechtsanspruch nach dreimalig aufeinander folgender Zahlung entsteht (sog. betriebliche Übung).

Für Formulararbeitsverträge fordert das Bundesarbeitsgericht wegen des Transparenzgebots besonders klare und verständliche Regelungen (BAG, Urteil vom 30. Juli 2008 – 10 AZR 606/07). Danach ist es möglich, dass eine Regelung, die auf den ersten Blick einen Rechtsanspruch ausschließt, unwirksam ist und deshalb die Sonderzahlung vom Arbeitnehmer verlangt werden kann.

Tipp

Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag genau bei Kürzung oder Wegfall von Sonderzahlungen.