krankheitsbedingte Kündigung, BAG 27.08.2008

Krankheitsbedingte Kündigung, Annahmeverzug:

Entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann ein Arbeitnehmer auch wegen Krankheit gekündigt werden. Teilweise ist diese Art der Kündigung in Tarifverträgen ausgeschlossen. Bei dieser Kündigung muss der Arbeitgeber besonders hohe Anforderungen erfüllen. Unter anderem müssen erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb vorliegen und der Arbeitgeber muss anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten ernsthaft prüfen und gegebenenfalls versuchen.

Bietet der Arbeitgeber dem kranken Arbeitnehmer eine mögliche Arbeit nicht an, ist nicht nur die Kündigung unwirksam, sondern der Arbeitnehmer kann wegen Annahmeverzugs des Arbeitgebers seinen Lohn verlangen. Das ist insbesondere bei längeren Krankheiten von Bedeutung, wenn kein Anspruch Lohnfortzahlung mehr besteht. Der Lohnanspruch entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer die ihm angebotene zumutbare Arbeit ablehnt. (BAG, Urteil vom 27. August 2008 – 5 AZR 16/08).

Tipp

Im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung sollten Sie sich unbedingt arbeitsrechtlich beraten lassen.