Betriebsbedingte Kündigung, betriebliche Umstrukturierungen, Outsourcing:
Die Auslagerung von Unternehmensaufgaben auf Drittfirmen (sog. Outsourcing) führt zum Wegfall von Arbeitsplätzen und damit zu betriebsbedingten Kündigungen. Als sog. freie Unternehmerentscheidungen unterliegen derartige Maßnahmen einer nur begrenzten arbeitsgerichtlichen Kontrolle. Grenzen sind jedoch Willkür und Rechtsmissbrauch (BAG, Urteil vom 13. März 2008 – 2 AZR 1037/06). In einigen Fällen liegt auch ein sog. Betriebs(teil)übergang vor (§ 613a BGB). Das Arbeitsverhältnis geht dann zu den bisherigen Bedingungen auf die Drittfirma über.
Tipp
Lassen Sie sich zumindest anwaltlich beraten, insbesondere wenn Ihnen die Umstrukturierung willkürlich erscheint.