Kündigung bei Schwerbehinderung, BAG 13.02.2008

Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer, Klagefrist:

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst kann er sich nur noch in Ausnahmefällen gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung durchsetzen.

Eine solche Ausnahme von der Klagefrist erkennt das Bundesarbeitsgericht an, wenn einem Schwerbehindertem gekündigt wird, ohne dass der Arbeitgeber zuvor die gesetzlich vorgeschriebene Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt hat (BAG, Urteil vom 13. Februar 2008 – 2 AZR 864/06).

Tipp

Lassen Sie auch nach Ablauf der Frist prüfen, ob es nicht doch noch Möglichkeiten gibt, gegen eine Kündigung vorzugehen.