Kündigung von Kirchenangestellten, Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens:
Mitarbeiter der Kirchen stehen regelmäßig vor dem Problem, dass ihr kirchlicher Arbeitgeber Verhaltensregeln von ihnen verlangt, die weit in den privaten Bereich hineinreichen. Grundsätzlich ist es den Kirchen gestattet, solche Regeln aufzustellen und deren Einhaltung zu verlangen, wenn die Regeln der Rechtsordnung nicht widersprechen.
Insbesondere die Pflicht zur ehelichen Treue führt immer wieder zu Kündigungen, wenn Mitarbeiter ein zweites Mal heiraten oder mit einem neuen Partner Kinder bekommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in zwei Fällen entschieden, dass die deutschen Arbeitsgerichte stärker als bisher das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens des betroffenen Mitarbeiters bei der Abwägung der Interessen berücksichtigen müssen (EGMR, Beschwerden Nrn. 425/03 und 1620/03).
Tipp
Die Kündigung wegen Ehebruchs wird für den kirchlichen Arbeitgeber riskanter. Damit steigen die Aussichten, sich erfolgreich gegen eine solche Kündigung zu wehren.