Kündigung im Kleinbetrieb, BAG 23.07.2015

Kündigungsschutz, Kleinbetrieb, Diskriminierung:

In Kleinbetrieben (nicht mehr als zehn Mitarbeiter) haben Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Deshalb kann der Arbeitgeber in der Regel Kündigungen ohne Berücksichtigung von Gründen oder einer sozialen Auswahl aussprechen. Dennoch gibt es (ausnahmsweise) Möglichkeiten eine Kündigung im Kleinbetrieb erfolgreich anzufechten. So kann zum Beispiel eine Kündigung gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Kündigung einer Arzthelferin für unwirksam erklärt, weil der Arbeitgeber erklärte, die Kündigung erfolge, weil die Mitarbeiterin inzwischen pensionsberechtigt sei. Diese Vermutung einer Altersdiskriminierung nach § 7 Abs. 1 AGG konnte der Arbeitgeber nicht widerlegen (BAG, Urteil vom 23. Juli 2015 – 6 AZR 467/14).

Tipp

Auch als Mitarbeiter eines Kleinbetriebs sollten sie sich im Falle einer Kündigung zumindest beraten lassen.