Gleichbehandlung beim Lohn, BAG 03.12.2008

Gleichbehandlung, Lohn:

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz kommt auch bei Lohnerhöhungen zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber Leistungen aufgrund einer generellen Regelung gewährt. Der Arbeitgeber darf seine Arbeitnehmer nur dann unterschiedlich behandeln, wenn es dafür sachliche Gründe gibt. Das gilt entsprechend, wenn in einem Unternehmen die Mitarbeiter einzelner Betriebe unterschiedliche Lohnerhöhungen erhalten sollen (BAG, Urteil vom 3. Dezember 2008 – 5 AZR 74/08).

Tipp

Werden Sie von einer Lohnerhöhung ausgenommen, lassen Sie prüfen, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt.