Kündigung, Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.“ Dieses Sprichwort gilt nicht uneingeschränkt. Das Bundesarbeitsgericht musste
Kündigung, Arbeitsverweigerung aus religiösen Gründen: „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.“ Dieses Sprichwort gilt nicht uneingeschränkt. Das Bundesarbeitsgericht musste