Weisungsrecht, Direktionsrecht, Sonn- und Feiertagsarbeit: Der Arbeitgeber kann Sonn- und Feiertagsarbeit einseitig anordnen, wenn der Arbeitsvertrag das gestattet und die
Weisungsrecht, Direktionsrecht, Sonn- und Feiertagsarbeit: Der Arbeitgeber kann Sonn- und Feiertagsarbeit einseitig anordnen, wenn der Arbeitsvertrag das gestattet und die