Betriebsübergang, Verzicht auf rückständigen Lohn: Bei einem Betriebsübergang haftet der Erwerber des Betriebs auch für alte Verbindlichkeiten des Verkäufers, z.
Betriebsübergang, Verzicht auf rückständigen Lohn: Bei einem Betriebsübergang haftet der Erwerber des Betriebs auch für alte Verbindlichkeiten des Verkäufers, z.