Betriebsrisiko, witterungsbedingter Arbeitsausfall, “Schlechtwetter“: Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer behält nach § 615 BGB (siehe -> Links -> Gesetze
Betriebsrisiko, witterungsbedingter Arbeitsausfall, “Schlechtwetter“: Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer behält nach § 615 BGB (siehe -> Links -> Gesetze