Arbeitszeugnis, verschlüsselte Formulierungen: Für Arbeitszeugnisse gilt der Grundsatz der Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO. Deshalb dürfen Formulierungen nicht den
Arbeitszeugnis, verschlüsselte Formulierungen: Für Arbeitszeugnisse gilt der Grundsatz der Zeugnisklarheit, § 109 Abs. 2 Satz 2 GewO. Deshalb dürfen Formulierungen nicht den