Rechtschutz bei Androhung der Kündigung

Rechtsschutzversicherung, Eintrittspflicht, Kündigungsandrohung:

Einige Rechtschutzversicherungen lehnten eine Kostenübernahme ab, wenn ein Rechtsanwalt tätig wurde, ohne dass eine Kündigung vorlag. Zur Begründung wurde angeführt, dass kein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung vorliege. Dem hat der Bundesgerichtshof eine deutliche Absage erteilt. Die Rechtschutzversicherung muss Anwaltskosten bereits dann übernehmen, wenn dem Arbeitnehmer die Kündigung angedroht wird, sollte er einen ihm angebotenen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben (BGH, Urteil vom 19. November 2008 – IV ZR 305/07).

Tipp

Wird Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, verlangen Sie Bedenkzeit, damit Sie das Angebot fachlich überprüfen lassen können.