Zeitverträge bei der Bundesagentur, BAG 09.03.2011

Befristeter Arbeitsvertrag, Haushaltsbefristung, Bundesagentur für Arbeit:

Die Bundesagentur für Arbeit darf keine Zeitarbeitsverträge abschließen, mit der Begründung, dass die Stelle mit Haushaltsmitteln für befristete Beschäftigung finanziert wird. Dieser nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässige Befristungsgrund der öffentlichen Hand steht der Bundesagentur nach Meinung des Bundesarbeitsgerichts nicht zu, weil sie selbst den Haushaltplan durch ihren Vorstand aufstellt (BAG, Urteil vom 9. März 2011 – 7 AZR 728/09).

Tipp

Betroffene Mitarbeiter müssen rechtzeitig Entfristungsklage erheben. Die Frist endet drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsvertrages.