Fristlose Kündigung, Diebstahl geringwertiger Sachen, „Fall Emmely“ Bestiehl ein Mitarbeiter seinen Arbeitgeber ist das Vertrauensverhältnis im Arbeitsverhältnis gestört. Der Diebstahl
Schlagwort: Diebstahl
Kündigung wegen Diebstahls, LAG Hamm 18.09.2009
Fristlose Kündigung wegen Verzehrs von Brotaufstrich unwirksam) Selbst der Diebstahl geringwertiger Sachen kann den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen. Ein