Ratgeber – Kündigungsfristen: Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch ein Arbeitsvertrag ordentlich, d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, oder außerordentlich, d.h. fristlos

Ratgeber – Kündigungsfristen: Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch ein Arbeitsvertrag ordentlich, d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, oder außerordentlich, d.h. fristlos
Falsche Kündigungsfrist, Kündigungsschutzklage: Kündigt der Arbeitgeber mit einer zu kurz bemessenen Frist, endet das Arbeitsverhältnis zum falschen verfrühten Termin. Um
Kündigungsfristen, Berechnung, Diskriminierung: Nach § 622 Abs. 2 BGB führt eine längere Betriebszugehörigkeit zu einer längeren Kündigungsfrist, die der Arbeitgeber zu beachten