Ratgeber – Kündigungsfristen: Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch ein Arbeitsvertrag ordentlich, d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, oder außerordentlich, d.h. fristlos

Ratgeber – Kündigungsfristen: Wie jedes Dauerschuldverhältnis kann auch ein Arbeitsvertrag ordentlich, d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist, oder außerordentlich, d.h. fristlos
Kündigungsschutzgesetz, Sozialauswahl, Kleinbetrieb: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur eingeschränkt Anwendung auf Kleinbetriebe. In Kleinbetrieben findet gem. § 23 Abs. 1 KSchG (siehe
Krankheitsbedingte Kündigung, Annahmeverzug: Entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann ein Arbeitnehmer auch wegen Krankheit gekündigt werden. Teilweise ist diese Art