Betriebsrisiko, witterungsbedingter Arbeitsausfall, “Schlechtwetter“: Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer behält nach § 615 BGB (siehe -> Links -> Gesetze
Schlagwort: Verzugslohn
krankheitsbedingte Kündigung, BAG 27.08.2008
Krankheitsbedingte Kündigung, Annahmeverzug: Entgegen einer weit verbreiteten Meinung kann ein Arbeitnehmer auch wegen Krankheit gekündigt werden. Teilweise ist diese Art