Probezeit im Zeitvertrag, BAG 16.04.2008

Befristeter Arbeitsvertrag, Probezeit:

Grundsätzlich kann auch in einem befristeten Arbeitsvertrag (Zeitvertrag) eine Probezeit vereinbart werden. Das Bundesarbeitgericht hatte über eine doppelte Befristung in einem Arbeitsvertragsformular eines Arbeitgebers zu entscheiden. Weil nur die Befristung des Zeitvertrages durch große Schrift im Fettdruck besonders auffiel, während die Befristung der Probezeit nicht weiter hervorgehoben war, wurde die Probezeitbefristung als überraschende und somit unwirksame Klausel gewertet. (BAG, Urteil vom 16. April 2008 – 7 AZR 132/07).

Tipp

Vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsverträge sind als sog. „Kleingedrucktes“ strengeren Regeln unterworfen. Ansonsten übliche Klauseln können dann durchaus erfolgreich beanstandet werden.