Weihnachtsgelt trotz Kündigung, LAG Hamm 16.09.2010

Weihnachtsgeld, gekündigtes Arbeitsverhältnis:

In Arbeitsverträgen finden sich häufig Regelungen die den Anspruch auf Weihnachtsgeld einschränken. So wird vielfach verlangt, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt, zu dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, nicht gekündigt ist.

Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) hat entscheiden, dass der Anspruch auf Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht wegfällt, wenn der Arbeitsvertrag als allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist und die Regelung über den Wegfall der Gratifikation nicht danach unterscheidet, in wessen Verantwortungsbereich die Kündigung liegt. Eine solche arbeitsvertragliche Klausel ist nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (LAG Hamm, Urteil vom 16. September 2010 – 15 Sa 812/10).

Dem hat sich das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich entgegengestellt und die Entscheidung aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen (siehe oben BAG Urteil vom 18.01.2012).

Tipp

Lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen das Weihnachtsgeld gestrichen wird. Das gilt nicht nur im gekündigten Arbeitsverhältnis. Sonderzahlungen sind nicht immer freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.