Ausschlussfristen, Mindestlohn: Ausschlussfristen finden sich oft in Arbeitsverträgen und Tarifverträgen. Mit ihnen wird geregelt, dass Ansprüche verfallen, wenn sie nicht
Schlagwort: Lohn und Gehalt
Weihnachtsgeld trotz Kündigung, BAG 18.01.2012
Weihnachtsgeld, gekündigtes Arbeitsverhältnis: Anders als das Landesarbeitsgericht Hamm in der Vorinstanz hält das Bundesarbeitsgericht arbeitsvertragliche Klauseln für zulässig, die den
Anspruch auf Bonus, BAG 12.10.2011
Bonuszahlungen, Ermessenskontrolle: Neben einer festen Grundvergütung erhalten viele Arbeitnehmer inzwischen eine erfolgsabhängige Vergütung. Die Zahlungszusagen können am erwirtschafteten Umsatz, am
Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld, BAG 08.12.2010
Weihnachtsgeld, Freiwilligkeitsvorbehalt: In Arbeitsverträgen finden sich häufig Regelungen, wonach Gratifikationen freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt werden und dem Arbeitnehmer kein Anspruch
Weihnachtsgelt trotz Kündigung, LAG Hamm 16.09.2010
Weihnachtsgeld, gekündigtes Arbeitsverhältnis: In Arbeitsverträgen finden sich häufig Regelungen die den Anspruch auf Weihnachtsgeld einschränken. So wird vielfach verlangt, dass
Urlaubsvergütung berechnen, BAG 15.12.2009
Urlaub, Vergütung: Die Höhe der Bezahlung während des (Mindest-)Urlaubs richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Entgelt wird gem. § 11
Kurzarbeitergeld am Bau, BAG 22.04.2009
Vergütung während der Kurzarbeit, Baugewerbe: Im Baugewerbe müssen Arbeitgeber nach dem Bundesrahmentarif auch gekündigten Arbeitnehmern Lohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes
Lohnwucher, BAG 22.04.2009
Lohnwucher: Nicht nur überzogene Preise können den Wuchertatbestand des § 138 BGB erfüllen sondern auch zu geringe Löhne. Das ist seit
Weihnachtsgeld zu Unrecht gestrichen, BAG 11.02.2009
Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Änderungsvorbehalt: Der Arbeitgeber kann zugesagte Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld nur einseitig kürzen oder entziehen, wenn er sich dieses Recht
Unwirksamer Lohnverzicht, § 613a BGB, BAG 19.03.2009
Betriebsübergang, Verzicht auf rückständigen Lohn: Bei einem Betriebsübergang haftet der Erwerber des Betriebs auch für alte Verbindlichkeiten des Verkäufers, z.