Führerschein weg, Arbeit weg? BAG 05.06.2008

Fristlose Kündigung, Verlust der Fahrerlaubnis / des Führerscheins:

Eine fristlose Kündigung kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Der Verlust der Fahrerlaubnis kann einen wichtigen Grund darstellen, wenn sie sich auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Das ist i.d.R. bei Kraftfahrern der Fall.

Der Verlust einer „betrieblichen Fahrerlaubnis“ rechtfertigt dagegen weder die fristlose noch eine personenbedingte ordentliche Kündigung. (BAG, Urteil vom 5. Juni 2008 – 2 AZR 984/06).

Tipp

An die fristlose Kündigung werden besonders hohe Anforderungen geknüpft. Deshalb ist immer eine arbeitsrechtliche Überprüfung angezeigt.