Schlecker – Kündigungen:
Der Insolvenzverwalter hat jetzt die angekündigten Kündigungen ausgesprochen. Die ersten Mitarbeiterinnen haben ihre Kündigungen erhalten.
Ich empfehle in jedem Fall die Kündigung rechtlich prüfen zu lassen und zwar aus folgenden Gründen:
- Einhaltung der Kündigungsfrist. Nach meinen Informationen sollen die Kündigungen zum 30.06.2012, also mit der Drei-Monatsfrist des § 113 InsO, wirken. Dabei kommt es aber nicht auf das Datum der Kündigung (i.d.R. 28.03.2012) sondern auf deren Zugang beim Arbeitnehmer an.
- Überprüfung von Ansprüchen aus Interessenausgleich und Sozialplan.
- Sind die Kündigungen ordnungsgemäß nach § 17 KSchG angezeigt worden?
Tipp
Die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden, sonst gilt sie als wirksam.