Kurzarbeitergeld am Bau, BAG 22.04.2009

Vergütung während der Kurzarbeit, Baugewerbe:

Im Baugewerbe müssen Arbeitgeber nach dem Bundesrahmentarif auch gekündigten Arbeitnehmern Lohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes bezahlen (BAG, Urteil vom 22. April 2009 – 5 AZR 310/08). Der Arbeitgeber hatte in diesem Fall die Bezahlung verweigert, weil er bei gekündigten Arbeitnehmern von der Arbeitsagentur wegen § 172 Abs. 1 Nr. 2 SGB III keinen Ausgleich für die Zahlung erhielt. Der Arbeitnehmer hatte erst vor dem Bundesarbeitsgericht Recht bekommen und erhält jetzt seine Vergütung.

Tipp

Bei Kurzarbeit tragen Sie als Arbeitnehmer einen Teil des Unternehmerrisikos mit. Achten Sie daher darauf, dass die Kurzarbeit zumindest wirksam eingeführt wurde.