Austritt aus dem Arbeitgeberverband, BAG 07.05.2008

Tarifbindung, Blitzaustritt des Arbeitgebers, OT-Mitgliedschaft:

Strategien der Arbeitgeber sich durch Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband oder durch Wechsel in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) der Bindung eines Tarifvertrages zu entziehen, hat das Bundesarbeitsgericht deutliche Grenzen gesetzt (BAG, Urteil vom 7. Mai 2008 – 4 AZR 229/07 und Urteil vom 4. Juni 2008 – 4 AZR 419/07).

Tipp

Tarifliche Ansprüche bleiben regelmäßig auch nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Verband oder dem Wechsel in eine OT-Mitgliedschaft bestehen.