Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld, BAG 08.12.2010

Weihnachtsgeld, Freiwilligkeitsvorbehalt:

In Arbeitsverträgen finden sich häufig Regelungen, wonach Gratifikationen freiwillig vom Arbeitgeber gezahlt werden und dem Arbeitnehmer kein Anspruch auf das Weihnachtsgeld zusteht.

Bei einer solchen Regelung in einem Formulararbeitsvertrag, der als allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist, verlangt das Bundesarbeitsgericht eine klare und eindeutige Formulierung. Für den Laien eindeutige Klauseln sind aus Sicht der Rechtsprechung manchmal mehrdeutig. Die Klausel ist dann nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam und der Anspruch auf Weihnachtsgeld bleibt bestehen (BAG, Urteil vom 8. Dezember 2010 – 10 AZR 671/09).

Tipp

Lassen Sie sich beraten, wenn Ihnen das Weihnachtsgeld gestrichen wird. Bei der Klauselkontrolle zeichnet sich eine arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung ab.