Arbeitgeberverband ohne Tarif, BAG 22.04.2009

Tarifbindung, Arbeitgeberverband, OT-Mitgliedschaft:

Zahlreiche Arbeitgeberverbände geben in der Satzung Ihren Mitgliedern die Möglichkeit zwischen einer Mitgliedschaft mit und ohne Tarifbindung zu wählen. Arbeitgeber sollen so die Vorteile des Verbandes nutzen können, ohne die Ansprüche aus dem Tarifvertrag erfüllen zu müssen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 22. April 2009 – 4 AZR 111/08) verlangt für eine wirksame Mitgliedschaft ohne Tarifbindung, dass diese Mitglieder keinen maßgebenden Einfluss auf tarifpolitische Entscheidungen im Verband haben. In der zitierten Entscheidung bestand ein Einfluss auf die Verwendung des Arbeitskampffonds und damit die Tarifbindung.

Tipp

Die Arbeitsgerichte setzen der Flucht der Arbeitgeber aus dem Tarifvertrag deutliche Grenzen.