Urlaubsvergütung berechnen, BAG 15.12.2009

Urlaub, Vergütung:

Die Höhe der Bezahlung während des (Mindest-)Urlaubs richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Das Entgelt wird gem. § 11 BUrlG nach der laufenden Vergütung ermittelt, die der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt bezogen hat. Zusätzlich für Überstunden gezahlter Arbeitsverdienst wird dabei nicht berücksichtigt.

Abweichende Regelungen zum Nachteil der Arbeitnehmer können nicht durch Arbeitsvertrag, allenfalls durch Tarifvertrag getroffen werden. Tarifliche Regeln müssen dabei jedoch alle wesentlichen laufenden Vergütungsbestandteile einbeziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat daher eine tarifliche Regelung gekippt, die laufende Prämien bei einem in Prämienlohn beschäftigten Arbeitnehmer nicht berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Mitarbeiter neben der Urlaubsvergütung ein zusätzliches Urlaubsgeld erhält (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009 – 9 AZR 887/08).

Tipp

Weicht die Urlaubsvergütung zu Ihrem Nachteil vom regelmäßigen Gehalt ab, lassen Sie sich die Berechnung offenlegen.