Tariflicher Urlaubsanspruch, Staffelung nach Lebensalter, Diskriminierung:
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat erkannt, dass die Staffelung des Urlaubsanspruchs im Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen eine Altersdiskriminierung beinhaltet. Nach der tariflichen Regelung erhöht sich der Urlaubsanspruch mit zunehmendem Lebensalter. Die nach dem Alter unterscheidende Regelung ist nach Auffassung des LAG nicht gemäß § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gerechtfertigt. Es fehle an einer sachlichen Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung.
Das Landesarbeitsgericht hat der Klägerin, der nach der tariflichen Regelung nur 34 Urlaubstage zuständen, wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Altersdiskriminierung den Maximalanspruch von 36 Urlaubstagen pro Jahr zugesprochen (LAG Düsseldorf, Urteil vom 18.01.2011 – 8 Sa 1274/10).
Tipp
Nach Alter gestaffelte Urlaubsregelungen sind in vielen Tarifverträgen üblich. Auch wenn eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch fehlt, ist zu raten Ansprüche anzumelden bevor Sie verfallen.