Unzulässige Fragen, BAG 17.12.2009

Diskriminierung, Schwerbehinderung, Fragerecht des Arbeitgebers:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll u.a. Benachteiligungen wegen einer Behinderung unterbinden. Auch die nur vermutete Behinderung unterliegt dem Benachteiligungsverbot, § 7 Abs. 1 HS. 2 AGG. Eine solche Benachteiligung liegt vor, wenn der Arbeitgeber einen Stellenbewerber nach bestimmten Krankheiten fragt, die häufig zu einer Behinderung führen und ihn dann bei der Einstellung nicht berücksichtigt (BAG, Urteil vom 17. Dezember 2009 – 8 AZR 670/08).

Tipp

Bereiten Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vor und befassen sich mit der Zulässigkeit der Fragen des Arbeitgebers und ihren Reaktionsmöglichkeiten.