Weihnachtsgeld trotz Kündigung, BAG 18.01.2012

Weihnachtsgeld, gekündigtes Arbeitsverhältnis:

Anders als das Landesarbeitsgericht Hamm in der Vorinstanz hält das Bundesarbeitsgericht arbeitsvertragliche Klauseln für zulässig, die den Anspruch auf Weihnachtsgeld vom ungekündigten Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängig machen. Das Landesarbeitsgericht hatte verlangt, dass die Klausel danach unterscheiden muss, wer die Kündigung zu verantworten hat. Das sieht das höchste deutsche Arbeitsgericht anders (BAG, Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 667/10).

Dennoch muss das Landesarbeitsgericht erneut über den Weihnachtsgeldanspruch einer Arbeitnehmerin entscheiden, der am 23.11. zum 31.12. gekündigt wurde. Sollte die Kündigung erfolgt sein, weil die Mitarbeiterin nicht freiwillig auf das Weihnachtsgeld verzichten wollte, könnte sie das Weihnachtsgeld trotz der Klausel verlangen. Der Arbeitgeber hätte sich dann treuwidrig verhalten.

Tipp

Die Rechtsprechung zu den Sonderzahlungen ist recht umfangreich. Sollte Ihnen eine Gratifikation verweigert werden, kann eine rechtliche Überprüfung lohnen.